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August 24 2010

Researchers describe secrets of 'magic' antidepressant ketamine

Ketamine traditionally has been used as a general anesthetic for children, but a decade ago researchers at the Connecticut Mental Health Center found that, in lower doses, the drug seemed to give patients relief from depression, Duman said. In these initial clinical studies, which have been replicated at the National Institute of Mental Health, almost 70 percent of patients who are resistant to treatment with all other forms of antidepressants were found to improve within hours after receiving ketamine.
...
An estimated 40 percent of people suffering depression do not respond to medication. And many others only respond after many months or years of trying different treatments. The authors note that ketamine also has been tested as a means to rapidly treat people with suicidal thoughts, a benefit usually not seen until weeks of treatment with traditional antidepressants.

The rich have more money but the poor are rich in heart: study

In one experiment in particular, led by doctoral student, Paul Piff and his researchers, participants completed a questionnaire reporting their socioeconomic status and a few days later were provided with $10 to share anonymously. The findings concluded the more generous of the income brackets were on the lower-income scale. A recent national survey reiterates the results, revealing lower-income people give more of their hard-earned money to charity than the wealthy.
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August 12 2010

BPS Research Digest: Are children from collectivist cultures more likely to say it's okay to lie for the group?

The surprising finding was that the children from China actually found lying to protect one's team less acceptable than did the children from the US.

August 10 2010

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YouTube - Extra3: Willkommen bei Facebook
Alexander Lehmann über die Datenschutzrichtlinien bei Facebook

August 09 2010

Das Ergebnis ist überraschend, zeigt es doch, dass das Urheberrecht im 18. und 19. Jahrhundert sich ausschließlich nachteilig auf die Autoreneinkommen, Anzahl der Titel, Bücherpreise etc. auswirkte. Nur der Interessensgruppe der führenden Verleger und einer Handvoll Bestsellerautoren nutzte es. Die Wirklichkeit hatte überhaupt nichts mit der praktisch unbestrittenen Theorie zum geistigen Eigentum zu tun. Diese Theorie kann man als Jurist beispielsweise regelmäßig in den Richtlinienbegründungen der Europäischen Union nachlesen. Aufgrund dieser Umstände habe ich mich dann vollständig auf den Buchmarkt konzentriert.
TP: Wem nutzt das Urheberrecht?

Brain study shows that thinking about God reduces distress -- but only for believers

"The researchers suggest that for religious people, thinking about God may provide a way of ordering the world and explaining apparently random events and thus reduce their feelings of distress. In contrast, for atheists, thoughts of God may contradict the meaning systems they embrace and thus cause them more distress."

Research shows what you say about others says a lot about you

"By asking study participants to each rate positive and negative characteristics of just three people, the researchers were able to find out important information about the rater's well-being, mental health, social attitudes and how they were judged by others."

August 06 2010

August 02 2010

Die Loveparade in den Medien: Ein einziger Blick in die Zukunft hätte doch gezeigt... - Ende der Loveparade - Gesellschaft - FAZ.NET

Es ist eine bemerkenswerte Selbstgerechtigkeit, die durch viele Berichte über die Loveparade schimmert. Weitgehend ungestellt bleibt darin die Frage, warum die Journalisten selbst die angeblich unübersehbaren Mängel übersehen hatten.

July 29 2010

BAMS Annual State of the Climate | 2009

State of the Climate in 2009

July 28 2010

Albert Steinhauser » Blaue Kriminalitätswelle

Keine Partei thematisiert so oft das Thema Kriminalität wie die FPÖ. Keine Debatte über das Asylrecht, wo nicht gegen Asylmissbrauch von Kriminellen gewettert wird. Auffallend ist aber auch, dass keine Partei so viele Kriminalfälle in ihren Reihen aufweist, wie die FPÖ. In den letzten 15 Jahren ist – um in der Dikltion der FPÖ zu sprechen – eine wahre blaue Kriminalitätswelle über Österreich gerollt. Kaum ein Delikt – von Kinderpornografie über Betrug bis zur Wiederbetätigung – wurde von den TäterInnen mit dem blauen Parteibuch ausgelassen.

Neurolinguistik: Miteinander Reden bringt Hirne in Gleichklang - spektrumdirekt

Unterhalten sich zwei Menschen, bringt das offenbar ihre Gehirne in Gleichklang: Die neuronale Aktivität des Zuhörers wiederholt dann die des Sprechers - allerdings mit einem gewissen zeitlichen Abstand, den es braucht, um das Gehörte zu verstehen. Das offenbarte jetzt der Blick in sich unterhaltende Gehirne mittels Hirnscanner.

July 18 2010

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Flags as diagrams? Makes sense.
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July 09 2010

1960 vs. 2010
Reposted fromsober sober viaDowdles Dowdles

June 23 2010

The internet: Everything you ever need to know

Im britischen Guardian ist ein Essay von einem Medienprofessor namens John Naughton erschienen, was sehr lesenswert das Internet beschreibt: The internet: Everything you ever need to know.

Einer der ansgesprochenen Punkte ist das Urheberrecht, was nicht nur Autor des Essays als überholt und stark reformbedürftig ansieht:

Since our current intellectual property regime was conceived in an era when copying was difficult and imperfect, it’s not surprising that it seems increasingly out of sync with the networked world. To make matters worse (or better, depending on your point of view), digital technology has provided internet users with software tools which make it trivially easy to copy, edit, remix and publish anything that is available in digital form – which means nearly everything, nowadays. As a result, millions of people have become “publishers” in the sense that their creations are globally published on platforms such as Blogger, Flickr and YouTube. So everywhere one looks, one finds things that infringe copyright in one way or another. This is a disagreeable but inescapable fact – as inescapable in its way as the fact that young adults tend to drink too much alcohol. The only way to stop copying is to shut down the net. There’s nothing wrong with intellectual property (or alcohol), per se, but our copyright laws are now so laughably out of touch with reality that they are falling into disrepute. They urgently need reforming to make them relevant to digital circumstances. The problem is that none of our legislators seems to understand this, so it won’t happen any time soon.

Interessant ist auch der Punkt 4: THINK ECOLOGY, NOT ECONOMICS.

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14 Thesen zu den Grundlagen einer gemeinsamen Netzpolitik der Zukunft

Bundesinennminister Thomas de Maiziere hat heute “14 Thesen zu den Grundlagen einer gemeinsamen Netzpolitik der Zukunft” präsentiert. Wir dokumentieren diese mal hier (erstmal unkommentiert):

These 1 – Bewusstsein für gemeinsame Werte schärfen

Gemeinsame Werte sind das Fundament unseres Zusammenlebens – je stärker sie unser Bewusstsein und Handeln bestimmen, desto weniger brauchen wir staatliche Einflussnahme und Reglementierung. Unser Menschenbild und unsere Werte prägen auch die Einstellung zum Internet. Wir sollten uns an den Werten der Freiheit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, dem Gebot des gegenseitigen Respekts und der Rücksichtnahme sowie der Chancengleichheit und Solidarität orientieren.

These 2 – Rechtsordnung mit Augenmaß weiterentwickeln

Bei der Gestaltung und Weiterentwicklung der Ordnung im Netz sind folgende Prinzipien zu beachten: Wir sollten – soweit als möglich – auf das bestehende Recht zurückgreifen und Selbstregulierungskräfte stärken. Bei der darüber hinaus notwendigen Weiterentwicklung des Rechts ist darauf zu achten, dass die Rechtsordnung entwicklungsoffen für Innovation und Fortschritt bleibt, technikneutral ausgestaltet wird und Gesetze aufgrund von Einzelfällen vermieden werden. Die Entwicklung von nationalem, supranationalem und internationalem Recht muss Hand in Hand gehen.

These 3 – Freie Entfaltung im Netz und Ausgleich zwischen kollidierenden Freiheitsrechten Privater ermöglichen

Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit im Internet. Es ist auf Wissensvermehrung und soziale Teilhabe gerichtet. Durch die freie Entfaltung im Internet ist das Phänomen „persönlicher“ Datenmacht entstanden. Sie muss daher stärker mit den Persönlichkeitsrechten anderer zum Ausgleich gebracht werden. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit im Internet lässt sich jedoch nicht durch das klassische Datenschutzrecht im Sinne eines Verbots mit Erlaubnisvorbehalt begrenzen. Für den gebotenen Ausgleich müssen wir zuvörderst soziale Regeln entwickeln. Der Staat sollte zur Ergänzung in erster Linie sein zivilrechtliches Instrumentarium zur Verfügung stellen.

These 4 –Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärken

Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Nutzer müssen gestärkt werden. Die Kontrolle des Einzelnen über sein Handeln in der digitalen Welt muss gewahrt bleiben. Wir brauchen hierzu mehr Aufklärung über die Abläufe im Internet, Möglichkeiten der eigenverantwortlichen Selbstkontrolle und die datenschützende Qualität von Diensten. Dies gilt etwa beim Cloud-Computing, dem Umgang mit elektronischen Identitäten und bei der Steuerung eigener IT-Systeme sowie vernetzter Alltagsgegenstände. Mehr Wettbewerb im Netz stärkt Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Nutzer. Dafür brauchen wir mehr Verfügungsgewalt über unseren virtuellen Hausrat. Dies ist gegenwärtig in vielen Bereichen nicht gegeben, etwa weil Dienste von einer bestimmten Plattform abhängig sind oder weil es beim Umzug zwischen sozialen Netzwerken keine Möglichkeit gibt, „seinen Datenbestand mitzunehmen“.
Wir sollten die Ausübung der bestehenden Betroffenenrechte, wie z. B. das Recht auf Auskunft oder das Recht auf Widerspruch, insgesamt vereinfachen, indem wir hierfür bessere Online-Möglichkeiten schaffen.

These 5 – Anonymität und Identifizierbarkeit abwägen

Der freie Bürger zeigt sein Gesicht, nennt seinen Namen, hat eine Adresse. Gleichzeitig sind wir es gewohnt, im Alltag grundsätzlich unbeobachtet zu handeln. Beides muss auch im Internet normal bleiben. Eine schrankenlose Anonymität kann es jedoch im Internet nicht geben. Es muss sichergestellt sein, dass die Anforderungen an die Identifizierung unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes danach ausgestaltet sind, welchem Zweck sie dient, welche Grundrechte betroffen sind, ob der Betroffene sich im privaten, sozialen oder öffentlichen Bereichen des Internets bewegt und ob er einen Anlass für die Identifizierung gegeben hat. Wichtige Rechtsgeschäfte brauchen immer bekannte Gläubiger und Schuldner.

These 6 – Verantwortung zwischen Anbietern und Nutzern gerecht aufteilen

Neben den Nutzern haben auch Anbieter eine eigene Verantwortung, zur Sicherheit des Netzes. Die jeweilige Verantwortung richtet sich nach den jeweiligen Risiken und der Zumutbarkeit für den Einzelnen und die Anbieter. Für gefahrgeneigte Angebote und Dienste sollte nicht in Bezug auf Inhalte, aber in Bezug auf die „Verkehrssicherheit“ eine Gefährdungshaftung mit Exkulpationsmöglichkeit oder Beweislastumkehr in Betracht gezogen werden. Bei Berücksichtigung anerkannter Sicherheitsstandards oder zertifizierter Verfahren, etwa bei elektronischen Identitäten, könnte diese Haftung reduziert werden.

These 7 – Staatliche Grundversorgung sicherstellen

Das Internet ist eine Basisinfrastruktur unseres Zusammenlebens geworden. Der Staat hat eine Verantwortung dafür, dass das Internet flächendeckend zur Verfügung steht und sichere Basisdienste bereitgestellt werden. Datensicherheit ist eine zentrale Herausforderung für die Zukunft. Bei der Wahl der regulatorischen Mittel und der Festlegung der konkreten Anforderungen sollte der Staat allerdings mit Augenmaß agieren, um die Innovation und Entwicklungsoffenheit des Internets nicht zu gefährden.

These 8 – Die gesamte Bandbreite des Ordnungsrechts nutzen

Der Staat hat das Recht und in manchen Fällen auch die Pflicht, in Internetdienste und Internetnutzungen, wie auch außerhalb des Internets steuernd einzugreifen. Klassische ordnungsrechtliche Maßnahmen können durch neue, „weiche“ Steuerungsinstrumente ergänzt werden. Beispiele sind behördliche Warnungen oder Veröffentlichungen von Ergebnissen ordnungsbehördlicher Kontrollen. Diese dürfen jedoch nicht einem mittelalterlichen Pranger gleichkommen. Auch Transparenz unterliegt dem Gebot der Verhältnismäßigkeit.

These 9 – Auf bewährte Eingriffsbefugnisse zurückgreifen

Die Eingriffsrechte des Staates zur Abwehr von Gefahren und Bekämpfung der Kriminalität im Internet bestimmen sich nach den herkömmlichen Maßstäben – wir dürfen das Internet weder als rechtsfreien noch in erster Linie als „kriminellen“ Raum betrachten. Der Staat muss sich dabei am milderen Mittel und den Eingriffsbefugnissen der realen Welt orientieren.

These 10 – Realistische Erwartungen an die Sicherheitsbehörden formulieren und ihre IT-Kompetenz verbessern

Wo der Staat im Internet hoheitlich handeln will, muss er den damit verbundenen Anspruch tatsächlich erfüllen können. Er sollte sich daher auf Maßnahmen konzentrieren, die in der digitalen Welt wirklich umgesetzt werden können. Hierzu ist die Qualifikation und Ausstattung von Ordnungs- und Sicherheitsbehörden zu überprüfen und zu ergänzen.

These 11 – Technologische Souveränität wahren

Für die Wahrung der technologischen Souveränität des Staates ist es erforderlich, dass er nationale Kernkompetenzen erhält und fördert. Hierzu braucht unser Land Forscher und Unternehmer, die strategische IT- und Internetkompetenzen erhalten und ausbauen. Ohne eine starke eigene IT-Industrie geraten wir in Abhängigkeiten, die unsere Freiheiten und unsere Verfassungsidentität gefährden können.

These 12 – Online-Angebote nutzerorientiert und kostengerecht ausbauen

Staatliche Angebote und Innovationen im Netz müssen unserem allgemeinen Staatsverständnis folgen. Bei der Frage, ob eine staatliche Aufgabe im Internet erfüllt werden soll, müssen wir uns am Nutzen für Bürger und Wirtschaft orientieren. Der Nutzen kann auch in der Teilhabe an der politischen Willensbildung bestehen. Online-Konsultationen können Beteiligungen von Verbänden und Interessengruppen im kommunalen und staatlichen Rechtssetzungsverfahren durch eine zusätzliche Form der Bürgerbeteiligung ergänzen. Die klassischen Staatsaufgaben, wie der Kultur- und Bildungsauftrag müssen beim Ausbau der Angebote gebührend berücksichtigt werden. Wir müssen bei allen staatlichen Angeboten auf eine gerechte Kostenteilung achten und von Fall zu Fall entscheiden, ob und in welchem Maße die Kosten für ein Online- Angebot vom Nutzer oder von der Allgemeinheit getragen werden soll.

These 13 – Elektronische Behördendienste am Nutzen ausrichten

Elektronische Behördendienste sind auszubauen – sie dienen einer effizienten, wirtschaftlichen und bürgernahen Verwaltung.
Bürger und Unternehmen erwarten von der öffentlichen Verwaltung eine rasche, einfache und effektive Abwicklung ihrer Behördenangelegenheiten. In Zeiten knapper öffentlicher Kassen muss die Verwaltung noch wirtschaftlicher arbeiten. Der weitere Ausbau elektronischer Behördendienste muss genutzt werden, um Einspar- und Optimierungspotenziale auszuschöpfen. Der elektronische Zugang des Bürgers zur Verwaltung muss als zusätzliches Angebot ausgestaltet werden. Der herkömmliche Zugang zur Verwaltung muss daneben bestehen bleiben. Für Unternehmen kann eine Pflicht zum elektronischen Datenaustausch mit der Verwaltung begründet werden, soweit die elektronische Abwicklung sinnvoll und vorteilhaft ist

These 14 – Staatliche IT-Systeme attraktiv und sicher ausgestalten

Staatliche IT-Systeme und Internet-Dienste müssen angesichts der Abhängigkeit der Bürger und der Verwaltung von ihnen sicher und ungestört funktionieren, auf offenen Standards basieren, von allen Menschen plattformunabhängig genutzt werden können und größtmögliche Transparenz bieten. Staatliche IT-Systeme müssen so ausgestaltet sein, dass die Integrität und Gesetzesbindung der Verwaltung ebenso gewahrt bleibt wie das Vertrauen des Bürgers in das staatliche Angebot. Die Informationstechnik muss den Anforderungen der Verwaltung und der Bürger folgen und nicht umgekehrt. Es darf z.B. nicht sein, dass bei einer Ermessensentscheidung ein bestimmtes Kriterium nur deshalb nicht berücksichtigt wird, weil das IT-System dies nicht anbietet.

Hier kann man den Thesen auch zustimmen oder sie ablehnen.

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